Lebensmittelverschwendung in Frankreich

  Aktualisiert am  20 March 2026

Lebensmittelverschwendung gibt es sowohl in Frankreich als auch in Deutschland. Doch wie wird dieses Problem im Nachbarland gehandhabt?

Das ZEV fasst die wichtigsten Punkte des französischen Anti-Wegwerf-Gesetzes zusammen. Denn darin werden nicht nur Supermärkte zum Spenden angehalten, um Verschwendung zu vermeiden. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sollen aktiv werden, indem sie in Restaurants Doggybags verlangen und mit Apps Lebensmittel vor der Tonne retten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frankreich produziert jährlich ca. 10 Mio. Tonnen Lebensmittelabfälle; pro Kopf 60 kg, in Deutschland 78 kg pro Person.

  • Größter Verursacher: Endverbrauchende (ein Drittel der Abfälle in Frankreich, 59 % in Deutschland); weitere Quellen: Produktion (32 %), Verarbeitung (21 %), Handel (14 %).

  • Anti-Wegwerf-Gesetz: Supermärkte müssen brauchbare Lebensmittel spenden, statt sie wegzuwerfen.

  • Verbraucherinnen und Verbraucher: Doggybags in Restaurants erlaubt; Nutzung von Apps zur Rettung überschüssiger Lebensmittel empfohlen.

  • Ziel: Reduzierung von Verschwendung entlang der gesamten Lieferkette und Förderung nachhaltiger Konsumgewohnheiten.

Frankreich produziert laut französischem Umweltministerium jährlich 10 Millionen Tonnen an Lebensmittelabfällen, in Deutschland sind es nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 10,9 Millionen Tonnen, die jährlich weggeworfen werden.

Die größten Unterschiede lassen sich bei Endverbrauchenden feststellen: in deutschen Haushalten landen jährlich pro Kopf 78 Kilogramm (kg) an Lebensmitteln in der Tonne, in Frankreich sind es 60 kg pro Person.

Blick auf Regale im Supermarkt mit frischem Obst und Gemüse
Supermärkte dürfen nicht verkaufte Lebensmittel nicht unbrauchbar machen.

FAQ: Anti-Wegwerf-Gesetz in Frankreich – Lebensmittelverschwendung

Dürfen französische Supermärkte brauchbare Lebensmittel unbrauchbar machen?

Nein! Große Supermärkte, d.h. Lebensmittelgeschäfte mit einer Fläche von mindestens 400 m², dürfen unverkaufte und noch verzehrbare Lebensmittel nicht unbrauchbar machen.

Hier ist zwischen den Angaben zur Haltbarkeit zu unterscheiden:

  • Auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, gilt ein Produkt noch als verzehrbar. Diese Produkte dürfen von den Supermärkten nicht unbrauchbar gemacht werden und können gespendet werden.
  • Die Spende von Produkten deren Mindestverzehrdatum überschritten ist, ist gesetzlich verboten.

Die folgenden Lebensmittel dürfen beispielsweise nicht gespendet werden:

  • Nicht vorverpackte Lebensmittel tierischen Ursprungs (z.B. Fleisch und Käse)
  • Gekühlte Produkte, die verdorben oder beschädigt sind oder ein abnormales Aussehen aufweisen,
  • Lebensmittel, deren Mindestverzehrdatum überschritten ist.

Bevor die Lebensmittel gespendet werden können, müssen

  • das Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • die Temperatur, bei der die Produkte gelagert wurden und
  • der Zustand der Produkte und der Verpackungen

geprüft werden.

Darf ich in französischen Restaurants einen „Doggybag“ verlangen?

Ja!

Seit Juli 2021 ist es in Frankreich verpflichtend, Doogybags anzubieten.